AGBs zu flugsimulator-erlebnis.de

1. Allgemeines

Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen zugrunde. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Bei abweichenden oder ergänzenden Vereinbarungen ist eine ausdrückliche, schriftliche Zustimmung der visuplus® GmbH erforderlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens visuplus® GmbH nicht ausdrücklich widersprochen wird. Alle Bestellungen und Aufträge sowie etwaige besondere Zusicherungen der visuplus® GmbH bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die visuplus® GmbH. Auf diese Form kann nur aufgrund schriftlicher Vereinbarungen verzichtet werden. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich der visuplus® GmbH anzuzeigen.

2. Angebot und Vertragsabschluß

2.1 Angebote sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Erfolgt unsere Leistung, ohne dass dem Kunden vorher eine Auftragsbestätigung zuging, so kommt der Vertrag mit Beginn der Projekttätigkeit der visuplus® GmbH oder der Warenlieferung zustande.

2.2 abweichende Bedingungen für die Buchung/Ticketerwerb Flugsimulator

Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Kunden aus, sobald er das Feld "jetzt kaufen" angeklickt hat. Erst mit Zuteilung und Übersendung der Ticketnummer durch die visuplus gmbh an den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und der visuplus gmbh zustande. Hiervon abweichend kommt bei der Zahlart paypal oder Überweisung der Vertrag mit Übersendung der Bestätigung des Eingangs der vollständigen Zahlung bei der visuplus gmbh zustande.

Die Preisbindung für einen erworbenen Gutschein beträgt ein Jahr ab Ausstellungsdatum. Danach ist gegebenenfalls eine Zuzahlung aufgrund von Preiserhöhungen o.ä. erforderlich. Weiterhin gelten gesetzliche Verjährungsfristen. Der Simulatorstandort kann, wenn nicht anders möglich, abweichen.

Die Teilnahmebedingungen für den Flugsimulator sind:

Personenanzahl: 1 (bis zu 3 Zuschauer)
max. Größe: 1,90m
max. Gewicht: 100kg
Mindestalter: 14 Jahre

2.3 Für die Richtigkeit der im Onlineauftritt der visuplus gmbh (www.visuplus und www.comeandfly.net)  enthaltenen Daten wird keine Gewähr übernommen.

2.4. Das Softwareprogramm visuplus wird so geliefert, wie es aus der Produktbeschreibung (z.B. Funktions- Beschreibung auf der Webseite www.visuplus.com) hervorgeht. Alle Nebenabreden und gewünschten Zusatzfunktionen müssen schriftlich im Vertrag verankert sein. Der Kunde hat im Zweifelsfall vor dem Kauf die Möglichkeit durch eine befristete, kostenfreie und uneingeschränkte DEMO- Version sich von dem Funktionsumfang des Softwareprogramms visuplus einen genauen Einblick zu verschaffen.

3. Preis und Rechnungslegung

3.1 Die Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den Preisen und Bedingungen der schriftlichen Auftragsbestätigung. Die darin genannten Preise sind verbindlich. Hinzu kommt die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltende Mehrwertsteuer. Soweit nichts Abweichendes vereinbart wird, sind Zahlungen ab Rechnungsdatum innerhalb von 8 Tagen netto ohne jeden Abzug zu leisten. Die visuplus® GmbH ist berechtigt, im kaufmännischen Geschäftsverkehr bei Fälligkeit, ansonsten bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

3.2 visuplus gmbh wird die Rechnung dem Kunden spätestens 2 Werktage nach Erstellung per E-Mail zusenden.

3.3 Verlangt der Kunde eine Versendung der Rechnung auf dem Postweg, ist visuplus gmbh berechtigt, Bearbeitungsgebühren und Portokosten pro Rechnung gemäß der jeweils aktuellen Preisliste zu verlangen. Falls der Kunde keine oder keine gültige eMail-Adresse angegeben hat, ist visuplus gmbh ebenfalls berechtigt eine Bearbeitungsgebühr und Portokosten gemäß der jeweils aktuellen Preisliste zu verlangen.

4. Liefertermine

Liefertermine und Fristen sind verbindlich, wenn sie vom Kunden und der visuplus® GmbH im Einzelfall schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind, ansonsten sind alle Liefertermine oder Fristen unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt mit Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen. Ist die Nichteinhaltung einer Frist auf unvorhergesehene Hindernisse zurückzuführen, die außerhalb des Einflusses der visuplus® GmbH liegen, so verlängert sich die Frist entsprechend. Die visuplus® GmbH ist zur Lieferung von Systemen nur verpflichtet, nachdem eine verbindliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und der visuplus® GmbH über die Aufstellungsbedingungen am Aufstellungsort getroffen ist. Etwaige Schadenersatzansprüche des Kunden wegen verspäteter Lieferung oder Leistung beschränken sich für die Zeit des Verzuges je vollendete Woche auf 0,5 v.H., maximal jedoch auf 5% des betreffenden Auftragswertes. Eine weitergehende Haftung übernimmt die visuplus® GmbH bei Lieferverzögerungen nicht. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird. Die visuplus® GmbH ist berechtigt, die zu erbringende Leistung in Teillieferungen auszuführen. Die Zahlungsfristen in Ziffer 3 gelten entsprechend.

5. Abnahme

Die geschuldeten Leistungen werden nach Leistungserbringung vom Auftraggeber unverzüglich auf grobe Fehler überprüft. Die Abnahmefrist beträgt 4 Wochen. Innerhalb dieser Frist wird der Auftraggeber entweder die uneingeschränkte Abnahme schriftlich bestätigen oder etwaige Beanstandungen schriftlich bekannt geben. Erfolgt innerhalb der Abnahmefrist keine schriftliche Stellungnahme des Auftraggebers, so gelten die Leistungen mit Ablauf dieser Frist als abgenommen.

6. Nutzungsrechte an Software

An von der visuplus® GmbH hergestellter Software, Fremdsoftware (Software, die von einem von der visuplus® GmbH unabhängigen Software-Lieferanten entwickelt wurde) und der jeweils dazugehörigen Dokumentation und nachträglichen Ergänzungen wird dem Kunden ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht, die Kopie der Software auf einem einzelnen Computer und nur an einem Ort zu benutzen eingeräumt. Weitergehende Nutzungsrechte bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung (alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien und nachträglichen Ergänzungen bleiben bei der visuplus® GmbH bzw. dem Software-Lieferanten). Der Kunde hat sicherzustellen, dass diese Software und Dokumentationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der visuplus® GmbH Dritten nicht zugänglich sind. Es ist dem Kunden untersagt, die Software oder Teile davon abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu entkompilieren, zu entassemblieren oder auf ein anderes Betriebssystem zu portieren. Kopien der Software sowie des schriftlichen Materials dürfen grundsätzlich nur für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden; die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend. Die Überlassung von Quellprogrammen bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Sofern die Originale einen auf Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser Vermerk vom Kunden auch auf den Kopien anzubringen. Soweit nichts anderes vereinbart wird, gilt das Nutzungsrecht jeweils mit Auftragsbestätigung und Lieferung der Software, Dokumentationen und nachträglichen Ergänzungen als erteilt. Andere Regelungen bedürfen der Schriftform. Die visuplus® GmbH ist nicht gehindert, unter Verwendung von bei Ausführung des Auftrages gewonnenen Erkenntnissen Programme ähnlicher Aufgabenstellung für Dritte zu entwickeln, soweit von ihr etwaige Geheimhaltungsauflagen des Auftraggebers beachtet werden.

7. Vertraulichkeit

Die visuplus® GmbH und der Auftraggeber verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.

8. Eigentumsvorbehalt

Die visuplus® GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Tilgung des Kaufpreises und bis zur Erfüllung aller, auch künftiger (Saldo-) Forderungen vor.

9. Gewährleistung

Für das Softwareprodukt visuplus® Projektmanagement:

Die visuplus® GmbH gewährleistet, dass die Software mit den von der visuplus® GmbH in der zugehörigen Programmdokumentation aufgeführten Spezifikationen übereinstimmt sowie mit der gebotenen Sorgfalt und Fachkenntnis erstellt worden ist. Dennoch ist nach dem derzeitigen Stand der Technik der völlige Ausschluss von Fehlern in der Software nicht möglich. Die Verantwortung für die Auswahl der Software-Funktionen, die Nutzung sowie die damit erzielten Ergebnisse trägt der Kunde. Die visuplus® GmbH wird Softwarefehler, welche die bestimmungsgemäße Nutzung nicht nur unerheblich beeinträchtigen, berichtigen und zwar nach Wahl der visuplus® GmbH und je nach Bedeutung des Fehlers entweder durch die Lieferung einer verbesserten Softwareversion oder durch Hinweise zur Beseitigung oder zum Umgehen der Auswirkungen des Fehlers. Der Kunde gewährt der visuplus® GmbH die zur etwaigen Mängelbeseitigung nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit. Verweigert der Kunde diese, ist die visuplus® GmbH von der Gewährleistung befreit. Jegliche Gewährleistung entfällt, sofern ein etwaiger Fehler darauf beruht, dass der Kunde oder ein Dritter ohne Zustimmung der visuplus® GmbH Produkte verändert hat oder die Benutzung des Produktes nicht dem vereinbarten Nutzungs-Umfang entspricht. Die Gewährleistungsfrist beginnt bei Lieferung der Produkte an den Kunden. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Nach Ablauf der Gewährleistung kann der Kunde mit der visuplus® GmbH einen Wartungsvertrag abschließen.

Für Lieferung und Installation von Hardware und Fremdsoftwareprodukten:

(1) Die Gewährleistungspflichten beginnen mit der Ablieferung der Sachen. Die Gewährleistungsfrist im Fall einer Versendung der Waren beginnt mit Zurverfügungstellung der Sache an dem Bestimmungsort des Kunden, jedoch spätestens zwei Wochen nach dem Versand der Sachen zu laufen. Die Gewährleistungsfrist beträgt, soweit nicht anders vereinbart, ein Jahr.

(2) visuplus® GmbH leistet zunächst nach ihrer Wahl die Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). visuplus® GmbH steht zur Ausübung seines diesbezüglichen Wahlrechts eine Überlegungsfrist von mindestens 48 Stunden, bezogen auf zwei Arbeitstage (= Arbeitstage sind Montag bis Freitag), gerechnet ab dem Eingang der Mitteilung des Kunden bei visuplus® GmbH, zu. Der Kunde hat zwei Nacherfüllungsversuche wegen desselben Mangels zu dulden. Scheitert die Nacherfüllung, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Das Rücktrittsrecht ist jedoch für nur geringfügige Vertragswidrigkeiten (Pflichtverletzungen), insbesondere für nur geringfügige Mengenabweichungen oder Mängel, ausgeschlossen. Der Kunde hat visuplus® GmbH bei der Fehlerbeseitigung im Rahmen des ihm Zumutbaren zu unterstützen.

(3) Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des gerügten Mangels gegen visuplus® GmbH zu.

(4) Sind die aufgetretenen Fehler auf Umstände zurückzuführen, die visuplus® GmbH nicht zu vertreten hat, sondern die aus dem Risikobereich des Kunden stammen, entfällt eine Gewährleistungspflicht. Dies gilt zum Beispiel bei Störungen infolge Benutzung ungeeigneten Betriebsmaterials oder im Falle einer Nichtbeachtung von Installationsvoraussetzungen. Des weiteren entfällt eine Gewährleistung, wenn der Kunde Änderungen oder Eingriffe am Kaufgegenstand vorgenommen hat, es sei denn, der Kunde weist im Zusammenhang mit der Fehlermeldung an visuplus® GmbH nach, dass der Eingriff für den Fehler nicht ursächlich war.

(5) Zugesicherte Eigenschaften sind nur diejenigen, die als solche bezeichnet sind. Die Zusicherung gilt längstens bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist. Sind die zugesicherten Eigenschaften nicht oder nur teilweise erfüllt, hat der Kunde zunächst Anspruch auf unverzügliche Nachbesserung durch visuplus® GmbH. Gelingt diese Nachbesserung nicht oder nur teilweise, hat der Kunde Anspruch auf eine angemessene Herabsetzung des Preises.

(6) Bezieht der Kunde Updates oder Upgrades von Standardsoftware von einem Dritten (bspw. durch Online-Download via Internet), so haftet visuplus® GmbH nicht für daraus entstehende Fehler und Mängel. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass ein Fehler oder Mangel nicht auf einem bei dem Dritten bezogenen Update oder Upgrade beruht.

(7) Der Kunde soll Fehler, die bei vertragsgemäßer Nutzung auftreten, visuplus® GmbH unverzüglich in nachvollziehbarer Form mit Angabe der für eine Fehlerbeseitigung geeigneten Information schriftlich melden. Die Fehlerbeseitigung findet am Sitz von visuplus® GmbH statt. Der Kunde wird den Kaufgegenstand ordnungsgemäß verpackt anliefern.

(8) Ist visuplus® GmbH auf Grund einer Fehlermeldung des Kunden tätig geworden, ohne dass ein Fehler vorlag, oder ist visuplus® GmbH für eine vorgenommene Fehlerbeseitigung nicht gewährleistungspflichtig gewesen, kann visuplus® GmbH vom Kunden die Vergütung ihres damit verbundenen Aufwandes auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Leistungsbewirkung gültigen visuplus® GmbH -Preisliste verlangen.

(9) Unberührt von den vorstehenden Regelungen bleibt Punkt 10.2.

10. Besondere Vereinbarungen für Serviceleistungen

10.1. Abnahme und Übergabe der Leistungen

(1) Zur Abnahme der von visuplus® GmbH erbrachten Leistungen wird ein Übergabeprotokoll oder Lieferschein erstellt. Der Auftraggeber bestätigt mit seiner Unterschrift, dass alle Leistungen im Rahmen des Auftrages erbracht und übergeben wurden und der Auftrag abgeschlossen ist. Sind Teilleistungen vereinbart, gilt diese Regelung entsprechend.

(2) Bewirkt visuplus® GmbH nach der Übergabe des Projektes Leistungen an Auftraggeber, werden diese Leistungen gesondert und auf der Grundlage der jeweils aktuellen

Preisliste von visuplus® GmbH in Rechnung gestellt, es sei denn, der Auftraggeber hat mit visuplus® GmbH diesbezüglich einen gesonderten Vertrag (z. B. in Form eines Wartungs- und/oder Hotline-Vertrages) geschlossen.

10.2. Gewährleistung bei werkvertraglichen Leistungen

(1) Die Gewährleistungspflichten beginnen mit der Abnahme des Werkes.

(2) Der Kunde ist zur Abnahme eines Werkes verpflichtet, sobald visuplus® GmbH ihm die Beendigung der Arbeiten mitgeteilt hat. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Leistung binnen einer von visuplus® GmbH gesetzten angemessenen Frist nicht abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist. visuplus® GmbH gewährleistet eine dem Stand der Technik entsprechende ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten. Im Rahmen der Gewährleistung erlischt der Gewährleistungsanspruch für diese Arbeiten mit dem Ende der Gewährleistungsfrist.

(3) Im Übrigen verjähren die Gewährleistungsansprüche nach einem Jahr, soweit nichts anderes vereinbart worden ist.

(4) Es gelten die Regelungen unter Punkt 9 entsprechend.

(5) Ist visuplus® GmbH auf Grund einer Fehlermeldung des Kunden tätig geworden, ohne dass ein Fehler vorlag, oder ist visuplus® GmbH für eine vorgenommene Fehlerbeseitigung nicht gewährleistungspflichtig gewesen, kann visuplus® GmbH vom Kunden die Vergütung ihres damit verbundenen Aufwandes auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Leistungsbewirkung gültigen visuplus® GmbH Preisliste verlangen.

11. Schadenersatzansprüche

(11.1) Schadenersatzansprüche gegen die visuplus® GmbH sowie Ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus Beratung, positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung oder Produzentenhaftung), insbesondere auch für indirekte und Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. Die visuplus® GmbH haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass die visuplus® GmbH deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht und der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Soweit Schadenersatzansprüche gegen die visuplus® GmbH, ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen bestehen, verjähren diese binnen eines Jahres nach Lieferung der Produkte an den Kunden.

(11.2) visuplus® GmbH haftet nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter mit Ausnahme von Ansprüchen aus der Verletzung von Schutzrechten Dritter.

(11.3) Soweit die Haftung für fahrlässige Pflichtverletzungen nicht ausgeschlossen werden kann, beschränkt sich die Schadensersatzhaftung von visuplus® GmbH auf den nach der Art der Lieferung und Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Schaden.

(11.3) Soweit die Haftung visuplus® GmbH gegenüber beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch im Hinblick auf eine persönliche Schadenersatzhaftung von gesetzlichen Vertretern, Arbeitnehmern, freien Mitarbeitern, sonstigen Vertretern und Erfüllungsgehilfen von visuplus® GmbH

(11.4) visuplus® GmbH haftet nicht für auftretende Mängel, die im Zusammenhang mit einer durch den Kunden vorgenommenen oder sonst veranlassten Änderung der Systemumgebung oder sonstigen Fremdeinflüssen stehen. Es obliegt dem Kunden nachzuweisen, dass auftretende Mängel nicht kausal auf einer Änderung der Systemumgebung oder sonstigen Fremdeinflüssen beruhen.

(11.5) Datenverlust

visuplus® GmbH setzt es als unbedingt erforderlich voraus, dass beim Auftraggeber eine jederzeit funktionsfähige Datensicherung vorliegt. Die Durchführung und Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datensicherung obliegt ausschließlich dem Auftraggeber, es sei denn, visuplus® GmbH hat sich hierzu ausdrücklich schriftlich verpflichtet. Schadensersatzansprüche eines Kunden gegen visuplus® GmbH für den Verlust von Daten sind ausgeschlossen, wenn bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden der Schaden nicht eingetreten wäre.
 

12. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Übertragung von Rechten und Pflichten

(1) Der Kunde kann gegenüber visuplus® GmbH mit einer Forderung nur aufrechnen, wenn diese von visuplus® GmbH unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht, das auf einem anderen Vertragsverhältnis mit visuplus® GmbH beruht, nicht geltend machen.

(2) visuplus® GmbH ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Die Übertragung von Pflichten auf einen Dritten ist ohne die Zustimmung des Kunden wirksam.
 

13. Vertragliches Pfandrecht

visuplus® GmbH steht wegen der Forderung aus diesem Vertrag für ihre Leistungen ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund dieses Vertrages in ihren Besitz gelangten Gegenstände zu. Das Pfandrecht besteht auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Lieferungen und sonstigen Leistungen, soweit sie mit dem Gegenstand, an dem die Leistung erbracht wird, in Zusammenhang stehen.

14. Widerrufs- & Rückgaberechte für Buchung/Ticketerwerb Flugsimulator

Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Per Post:
visuplus gmbh
Am Hasengarten 27
06198 Salzatal

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Wertersatz für gezogene Nutzungen müssen Sie nur leisten, soweit Sie die Ware in einer Art und Weise genutzt haben, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

Gutscheine sind nicht rückerstattbar. Sie sind übertragbar und können von beliebigen, jedoch nur im Rahmen dieser AGB geeigneten Personen eingelöst werden.

Ein vereinbarter Termin kann bis 7 Tage vor dem Simulatortermin kostenfrei abgesagt werden. 6 bis 1 Tag vor dem Termin fallen Stornokosten in Höhe von 20 % des Kaufpreises des Simulatorgutscheins an. Wird ein terminlich bestätigter Simulatortermin am Flugtag vom Gutscheininhaber nicht angetreten, verfällt der Erstattungsanspruch.

15. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt. Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Der Kunde kann die aus dem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten nur mit schriftlicher Zustimmung der visuplus® GmbH übertragen. Gegenansprüche der visuplus® GmbH kann er nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Gräfenhainichen in Deutschland.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(Stand 2.7.2013)

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